Die Projektteams bestehen aus Bauträgern und Architekt*nnen die zusammen eine Wettbewerbergemeinschaft bilden.
Zur Optimierung der Wettbewerbsbeiträge können von diesen Teams u. a. folgende Expert*innen hinzugezogen werden:
Wettbewerbergemeinschaften bestehen aus zwei oder mehr Bauträgern und/oder zwei oder mehr Architekt*innen.
Wettbewerbergemeinschaften werden für ausgewählte Bauplätze zwingend vorgeschrieben, wenn aufgrund der Bauplatzkonfiguration oder spezieller Aufgabenstellungen koordinierte Projekte gemeinsam zur Bewertung gelangen sollen.
Teilnahmeberechtigte Bauträger sind:
Teilnahmeberechtigte Architekt*innen bzw. Planer*innen sind:
Die o. a. Teilnahmeberechtigten sind im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung aufgefordert, mit gemäß Ziviltechnikergesetz (BGBl 156/1994 idgF BGBl I 58/2010; kurz: ZTG) befugten Architekt*innen (Architektenteams) oder sonstigen nach der Gewerbeordnung (BGBl 194/1994 idgF BGBl I 144/ 2011 kurz: GewO) zur Planung der ausgeschriebenen Bauwerke befugten Personen (insb. § 99 bzw. §§ 373a GewO) Projektteams zu bilden. Als gemäß ZTG befugte Architekt*innen (Architektenteams) oder nach der GewO befugte Planer*innen gelten auch Architekt*innen bzw. Planer*innen, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ansässig sind und die dort den Beruf eines/einer freiberuflichen Architekt*in ausüben und zur Erbringung der Dienstleistung eines/einer Architekt*n auch in Österreich gemäß §§ 30 ff ZTG bzw. §§ 373a GewO befugt sind.
Verfahrensgrundlagen sind die Ausschreibungsunterlagen, bestehend aus:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Auslobung bis zum Tag der Abgabe auf der Website des wohnfonds_wien zum Download freigegeben. Nach dem Start der Auslobung besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Fragestellung durch die Teilnehmer*innen.