wettbewerbsteilnahme
Nachbarschaft am Hannah-Arendt-Platz in der Seestadt Aspern
22., Seestadt Aspern

Die Projektteams bestehen aus Bauträgern und Architekt*nnen die zusammen eine Wettbewerbergemeinschaft bilden.


Zur Optimierung der Wettbewerbsbeiträge können von diesen Teams u. a. folgende Expert*innen hinzugezogen werden:


  • Freiraumplaner*innen
  • Sozialwissenschaftler*innen
  • Bauphysiker*innen
  • Ökolog*innen
  • Haustechniker*innen
  • Jurist*innen
  • Finanzierungsexpert*innen

wettbewerbergemeinschaften

Wettbewerbergemeinschaften bestehen aus zwei oder mehr Bauträgern und/oder zwei oder mehr Architekt*innen.

Wettbewerbergemeinschaften werden für ausgewählte Bauplätze zwingend vorgeschrieben, wenn aufgrund der Bauplatzkonfiguration oder spezieller Aufgabenstellungen koordinierte Projekte gemeinsam zur Bewertung gelangen sollen.


Teilnahmeberechtigte Bauträger sind:


  • die Stadt Wien
  • alle gemeinnützigen Bauträger
  • alle sonstigen Bauträger (§ 117 Abs. 4 GewO)
  • im Ausland ansässige Personen mit einer mit dem Bauträgergewerbe (§ 117 Abs. 4 GewO) vergleichbaren Befugnis im Herkunftsstaat, die entweder die Anzeige der Dienstleistung gemäß § 373a GewO beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erstattet oder die Gleichhaltung ihres Befähigungsnachweises gemäß § 373d beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beantragt haben


Teilnahmeberechtigte Architekt*innen bzw. Planer*innen sind:


  • gemäß Ziviltechnikergesetz (BGBl 156/1994 idF BGBl I 58/2010; kurz: ZTG) befugte Architekt*innen (Architektenteams)
  •  sonstige nach der Gewerbeordnung (BGBl 194/1994 idF BGBL I 144/2011 kurz: GewO) zur Planung der ausgeschriebenen Bauwerke befugte Personen (insb. § 99 bzw. §§ 373a GewO)
  •  in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz nieder-gelassene Personen, die dort den Beruf eines freiberuflichen Architekten bzw. einer freiberuflichen Architektin ausüben und zur Erbringung der Dienstleistung eines Architekten bzw. einer Architektin auch in Österreich gemäß §§ 30 ff ZTG bzw. §§ 373a GewO befugt sind


Die o. a. Teilnahmeberechtigten sind im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung aufgefordert, mit gemäß Ziviltechnikergesetz (BGBl 156/1994 idgF BGBl I 58/2010; kurz: ZTG) befugten Architekt*innen (Architektenteams) oder sonstigen nach der Gewerbeordnung (BGBl 194/1994 idgF BGBl I 144/ 2011 kurz: GewO) zur Planung der ausgeschriebenen Bauwerke befugten Personen (insb. § 99 bzw. §§ 373a GewO) Projektteams zu bilden. Als gemäß ZTG befugte Architekt*innen (Architektenteams) oder nach der GewO befugte Planer*innen gelten auch Architekt*innen bzw. Planer*innen, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ansässig sind und die dort den Beruf eines/einer freiberuflichen Architekt*in ausüben und zur Erbringung der Dienstleistung eines/einer Architekt*n auch in Österreich gemäß §§ 30 ff ZTG bzw. §§ 373a GewO befugt sind.

verfahrensgrundlagen

Verfahrensgrundlagen sind die Ausschreibungsunterlagen, bestehend aus:


  • Ausschreibungstext
  • Datenblatt
  • Planunterlagen
  • Zusatzinformationen
  • Fragenbeantwortung


Die Ausschreibungsunterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Auslobung bis zum Tag der Abgabe auf der Website des wohnfonds_wien zum Download freigegeben. Nach dem Start der Auslobung besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Fragestellung durch die Teilnehmer*innen.